Asset Deal

Die Transaktionsstruktur definiert u.a. die Form des Eigentumsüberganges. Hier wird zwischen Share Deal und Asset Deal unterschieden. Beim Asset Deal vollzieht sich der Unternehmenskauf bzw. -verkauf durch die Übertragung von Wirtschaftsgütern (Assets) eines Unternehmens, d.h. einzelne Vermögensgegenstände und/oder Rechtsverhältnisse eines Unternehmens- oder Unternehmensteils, wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Schutzrechte etc. Rechtlich erfolgt die Umsetzung über einen Kaufvertrag und die anschließende dingliche Übertragung nach BGB.

Da beim Asset Deal in der Regel auch ein Betriebsübergang vollzogen wird, gehen gem. § 613 a BGB auf die neue Gesellschaft bzw. den Erwerber der Assets über.

Vorteile

Der Käufer weiß genau, was er kauft. Risiken aus Gewährleistungsverpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten etc. verbleiben beim verkaufenden Unternehmen. Auch können einzelne Wirtschaftsgüter ausgelassen werden.

Daneben sind auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Wenn das Unternehmen über umfangreiche stille Reserven im Anlagevermögen verfügt, ermöglicht der Asset Deal einen sog. „step up“. Hier verschafft eine Hinzuschreibung der Buchwerte für abnutzbare Wirtschaftsgüter auf die Verkehrswerte (bzw. die Anschaffungskosten) möglicherweise ein erhöhtes Abschreibungsvolumen.

Nachteile

Bei der Übertragung von Rechtsverhältnissen ist die Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner notwendig. Dies kann insbesondere bei Rechtsverhältnissen, die im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen zustande gekommen sind, zu unüberwindbaren Problemen führen.