Due Diligence (DD)

Due Diligence (DD) ist die Prüfung mit der „gebotenen Sorgfalt“ im Rahmen von Unternehmenstransaktionen, nachdem eine grundsätzliche wirtschaftliche Einigung erzielt worden ist (meist definiert in einem LOI). Der Umfang der Due Diligence hängt ab von der Komplexität einer Transaktion und kann funktional eine Vielfalt von Formen beinhalten. In mittelständischen Transaktionen werden diese auf den notwendigen Umfang abgestimmt.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Sachverhalte (Legal Due Diligence)
  • Steuerliche Risiken (Tax Due Diligence)
  • Finanzwirtschaftlichen Situation (Financial Due Diligence)
  • Markt, Branche und Strategie (Market / Commercial Due Diligence)
  • Umweltverträglichkeit (Environmental Due Diligence)
  • Versicherungen (Insurance Due Diligence)
  • Technik und Know How (Technical Due Diligence)
  • Personal und Organisation (Human Resources Due Diligence)

Die zur Prüfung erforderlichen Informationen werden in einem Datenraum zur Einsicht zu Verfügung gestellt, der sich in den Geschäftsräumen des zu prüfenden Unternehmens, an einem neutralen Ort oder virtuell im Web einrichten lässt.