EBIT

Die Abkürzung „EBIT“ (Earnings Before Interest and Taxes) stammt aus der Rechnungslegung nach IFRS; Sie bezeichnet den um Zinsen und Steuern bereinigten Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Bei Abschlüssen gemäß HGB muss zusätzlich noch um das außerordentliche Ergebnis bereinigt werden. Der EBIT ermittelt sich demnach wie folgt:

Umsatzerlös

– Materialaufwand
– Personalaufwand
– sonst. betr. Aufwendungen
+ sonst. betr. Erträge
– Abschreibungen auf das Anlagevermögen
+ Zuschreibungen zum Anlagevermögen

= EBIT

Der EBIT wird im Zusammenhang von Unternehmenstransaktionen insbesondere zur empirischen Ermittlung von der Kennzahl „EBIT-Multiplikator“ oder EBIT-Multiple“ genutzt, die den EBIT ins Verhältnis zum Transaktionsvolumen setzt.