Share Deal

Die Transaktionsstruktur definiert u.a. die Form des Eigentumsüberganges. Hier wird zwischen Share Deal und Asset Deal unterschieden. Beim Share Deal erwirbt der Käufer vom Verkäufer Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Hier sind sowohl eine Übernahme der Gesamtheit der Anteile möglich, wie auch die eines Teiles des Nominalkapitals. Der Unternehmenskauf wird beim Share Deal vollzogen durch einen Rechtskauf gemäß § 453 BGB. Kaufgegenstand sind hierbei Aktien, GmbH-Anteile oder Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft. Der Erwerber wird Anteilseigner und erhält die Beteiligung mit allen verbundenen Rechte und Pflichten.

Vorteile

Einfache Definition des Kaufgegenstandes und unkompliziertere Durchführung der Übertragung, da sämtliche Verträge und Rechtsverhältnisse übergehen. Der Verkäufer bleibt mit keiner Mantelgesellschaft zurück, und das Unternehmen wird mit sämtlichen Rechten und Pflichten übergeben.

Nachteile

Risiken aus Gewährleistungsverpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten sowie der Einbringlichkeit der Forderungen etc. verbleiben beim verkauften Unternehmen, d.h. werden von der Käuferseite übernommen.

Die steuerlichen Vorteile eines Asset Deals sind hier nicht realisierbar.