Letter of Intent (LOI)

Der Letter of Intent (LOI) ist im Umfeld von Unternehmenstransaktionen (Unternehmenskaufbzw. –verkauf) die gebräuchlichste Form einer Grundsatzvereinbarung. Wenn sie auch keine …

… rechtliche Bindungswirkung hat, ist sie doch ein bedeutender Meilenstein auf dem Wege zum Abschluss einer Transaktion. Als alternative Bezeichnungen für eine solche Grundsatzvereinbarung werden auch die Begriffe „Term Sheet“ oder Memorandum of Understanding“ genutzt.

Der Letter of Intent beschreibt den Verhandlungsstand einer beabsichtigten Transaktion sowie das weitere Procedere. Im Einzelnen werden z.B. oft die folgenden Punkte beschrieben:

  • Die Interessenlagen und Absichten der Vertragsparteien
  • Kaufpreis und bevorzugte Transaktionsstruktur
  • Konkretisierung eines Zeitplanes für die weiteren Schritte (Due Diligence, Verhandlung der Transaktionsverträge, Abschluss der Transaktion (Signing und Closing)
  • Erweiterte Geheimhaltungsverpflichtungen
  • Exklusivitätsvereinbarung für Verhandlung und/oder Abschluss
  • Regelungen für eine mögliche Beendigung des Transaktionsprozesses (ohne Abschluss)
  • Hinweis auf fehlende Bindungswirkung, etc.